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Quellensteuer vs. Ordentliche Besteuerung

Quellensteuer zahlen ausländische Arbeitnehmer gewöhnlich die ersten 5 Jahre nach der Einwanderung in die Schweiz (automatischer monatlicher Abzug vom Lohn). Sie ist quasi die Einkommensteuer der Schweiz. Die Steuer wird direkt an der Quelle, also vom Arbeitgeber, abgeführt. Die Quellensteuer unterscheidet sich von Kanton zu Kanton und ist nicht wohnortabhängig. Hingegen ist die ordentliche Steuer abhängig von Kanton und Wohnort und wird nicht vom Lohn abgezogen, sondern jährlich anhand der Steuererklärung ermittelt. Man sollte sich das Geld auf jeden Fall einplanen und für die Steuer beiseite legen. Ich habe mir bei meinem Gehaltskonto ZAK dafür ganz einfach ein Sparkonto eingerichtet.  

Wer ist quellensteuerpflichtig?

Ausländische Personen mit Wohnsitz im Kanton oder im Ausland, die in der Schweiz eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben, also angestellt sind sowie im Ausland wohnhafte Personen, die in der Schweiz ein Erwerbseinkommen erzielen, wie z. B. Grenzgänger oder Wochenaufenthalter. Sobald man dann den Ausweis C hat (Niederlassungsbewilligung, i. d. R. nach 5 Jahren), unterliegt man der ordentlichen Besteuerung. In diesem Beitrag habe ich die Quellensteuer genauer erklärt. 

Nachträglich ordentliche Veranlagung

Die Quellensteuerverordnung wurde 2021 geändert. Seitdem dürfen alle Steuerpflichtigen, auch bei einem Bruttojahreseinkommen von weniger als 120.000 CHF einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung stellen, um von der Quellensteuer in die ordentliche Veranlagung zu wechseln. Die bis 2021 mögliche ergänzende Veranlagung gibt es seit dem neuen Gesetz nicht mehr. Den Wechsel sollte man sich aber gut überlegen, da man diesen nicht mehr rückgängig machen kann. 

Frist beachten

Den Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung kannst du bis zum 31.03. des Folgejahres bei deinem Gemeindesteueramt stellen. Da der Wechsel endgültig ist, reicht es, den Antrag einmalig zu stellen. Informiere in so einem Fall auf jeden Fall auch rechtzeitig deinen Arbeitgeber bzgl. Quellensteuerabzug.

Lohnt es sich freiwillig in die ordentliche Besteuerung zu wechseln?

Am besten rechnest du dir vorher aus, ob du mit der Quellensteuer oder der ordentlichen Steuer besser stehst. Im schlimmsten Fall wechselst du und musst dann mehr zahlen als bei der Quellenbesteuerung. Achtung: Rückgängig machen kannst du den Wechsel nicht mehr! Was besser ist, kommt ganz auf deine persönliche Situation an und welche Abzüge du geltend machen kannst. 

Wer Abzüge wie zum Beispiel Einzahlungen in die Säule 3a, Schuldzinsen, Ausgaben für Weiterbildung (bis 12.000 CHF pro Jahr), berufliche Ausgaben (Büro für Homeoffice), hohe Fahrtkosten, hohe Betreuungskosten für z.B. Kita, hohe Krankheitskosten, … gelten machen will, sollte den Wechsel prüfen, da solche Abzüge bei der Quellenbesteuerung nicht berücksichtigt werden. Ein Wohnort in einer steuergünstigen Gemeinde kann ebenfalls für einen Wechsel sprechen. 

Wenn du in einer Gemeinde mit hohem Steuerfuss (Gemeindesteuer) wohnst und/oder über ein hohes Vermögen verfügst, wird sich ein Wechsel eher nicht lohnen. Das ist aber wie gesagt alles ganz individuell. Keine Steuerberatung

Wann ein Wechsel Pflicht ist

Verdienst du jährlich mehr als 120.000 CHF Brutto, hast du nicht quellensteuerpflichtigem Einkommen und/oder Vermögen, musst du in die ordentliche Besteuerung wechseln. Die genauen Einkommensgrenzen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. 

FAZIT

Ob sich ein Wechsel lohnt hängt von individuellen Faktoren ab. Für mich persönlich hat sich die Frage eines Wechseln nie ergeben, da ich am Anfang in der besonderen Situation war, dass ich als ANobAG (Arbeitnehmer ohne AG in der Schweiz) kein quellensteuerpflichtiges Einkommen hatte und somit in die ordentliche Besteuerung musste. Mein Partner ist jedoch quellensteuerpflichtig und hat kürzlich den Vergleich gemacht, für ihn lohnt sich ein Wechsel momentan nicht, weil er keine besonderen Abzüge geltend machen kann. Das heißt, er steht mit der Quellensteuer aktuell besser da.

Wichtig ist, dass man sich vorher ausrechnet, ob sich ein Wechsel lohnt, denn ein Wechsel ist bindend, man muss dann jährlich eine Steuererklärung machen. Hoher Einluss hat dein Wohnort und der damit verbundene Steuersatz, sog. Steuerfuß (Gemeindesteuer). Ziehst du also in eine steuergünstigere Gemeinde um, könnte sich der Wechsel vermutlich lohnen. Wohnst du jedoch in einer Gemeinde mit hohem Steuerfuß und kannst keine nennenswerten Abzüge geltend machen, bist du vermutlich mit der Quellensteuer besser dran

Keine Steuerberatung.

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