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Auto von Deutschland in die Schweiz importieren

Wenn du in die Schweiz umziehst, darfst du dein Auto zollfrei einführen, sofern du es schon länger als 6 Monate besitzt.

Gehört es dir weniger als 6 Monate, musst du Einfuhrabgaben bezahlen. Daher am besten frühzeitig planen und evtl. noch in Deutschland rechtzeitig ein Auto kaufen. Gerade wenn man ein älteres Auto hat macht das Sinn, weil die Schweizer MFK (Motorfahrzeugkontrolle – vergleichbar mit dem TÜV) sehr streng ist.

10 Steps für den Auto-Import in die Schweiz:

1 Abklären, ob die deutsche KFZ-Versicherung gültig bleibt in der Schweiz, bis dein Auto dort zugelassen wird.

Bei meiner Versicherung bekam ich die Zusage, dass der Versicherungsschutz besteht, bis sie die behördliche Abmeldebestätigung erhalten.

2 Auto beim Umzug am Schweizer Zoll als Übersiedlungsgut anmelden

Wichtig: Sobald du in der Schweiz wohnst, musst du dein Auto beim ersten Grenzübertritt des Fahrzeugs in die Schweiz beim Schweizer Zoll (Zollstelle Handelswaren) als Umzugsgut anmelden, Formular 18.44. Ich habe das gleich am Tag des Umzugs zusammen mit dem Umzugsgut erledigt.

Unterlagen für den Schweizer Zoll:

  • Rechnung und/oder Kaufvertrag
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil 2

3 Prüfungsbericht vom Zollamt mit Zollstempel, Formular 13.20

Du erhältst als Verzollungsnachweis einen Prüfungsbericht, Formular 13.20 (Gebühr: 20 CHF). Dieses Formular brauchst du später bei der Zulassung deines Autos beim kantonalen Straßenverkehrsamt. Also gut aufbewahren!

4 Für die Fahrzeugprüfung & Zulassung hast du ab jetzt i. d. R. 1 Jahr Zeit

Gehört dir dein Auto weniger als 6 Monate, hast du nur 1 Monat Zeit für die Zulassung. Bis zur Zulassung in der Schweiz fährst du weiterhin mit den deutschen Kennzeichen.

5 KFZ-Versicherung in der Schweiz vergleichen und abschließen.

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Beachte die Gültigkeitsdauer von max. 30 Tagen für die Anmeldung beim Straßenverkehrsamt

6 Auto beim Straßenverkehrsamt zur Fahrzeugprüfung (MFK) anmelden.

Alle Unterlagen für die Anmeldung zur Fahrzeugprüfung zusammenstellen (die Unterlagen können je nach Kanton variieren) und beim Straßenverkehrsamt deines Wohnkantons zur MFK anmelden. Das geht meist online.

  • Je nach Kanton ggf. ausgefüllte Formulare/Gesuche für die Prüfung eines Fahrzeugs (siehe Website)
  • Aufenthaltsbewilligung
  • Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn) einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft (wird direkt elektronisch von der Versicherung an das Straßenverkehrsamt übermittelt; Gültigkeitsdatum darf nicht mehr als 30 Tage zurückliegen)
  • Ausländische Fahrzeugpapiere ( z.B. Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2)
  • Prüfungsbericht vom Zollamt Form. 13.20 A mit Zollstempel
  • Abgestempeltes Zollformular Übersiedlungsgut 18.44
  • Falls vorhanden, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder die Lärm- und Abgasbestätigung vom schweizerischen Generalimporteur
  • Für abgeänderte Fahrzeuge werden zusätzlich die entsprechenden Garantien-/ Unbedenklichkeitserklärungen nach Schweizer Recht benötigt
  • Falls notwendig separater Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) und elektrischen Sicherheit (NEV)
  • Falls notwendig Abgaswartungsdokument (AWD)
  • Astra-Bestätigung

Es genügen Kopien für die Anmeldung per Post. Die Originaldokumente zu den Vorort Terminen mitnehmen.

7 Termin für die technische Fahrzeugprüfung bei der MFK

Du bekommst per Post einen Termin für die technische Fahrzeugprüfung bei der MFK zugeteilt. Es wird großen Wert auf Pünktlichkeit gelegt. Natürlich sollte dein Auto technisch im bestmöglichen Zustand sein, damit bei der Prüfung nichts bemängelt wird und es gleich klappt. Außerdem muss dein Auto innen und außen professionell gereinigt sein, dazu gehört auch der Motorraum und Unterboden. Ich habe bei einer Waschanlage das volle Programm machen lassen und von Hand nochmals alles gründlich gereinigt. Schweizer lassen dies in der Regel in der Werkstatt machen.

8 Zulassung mit schweizerischen Kontrollschildern

Nach bestandener MFK Prüfung kannst du dein Auto beim Straßenverkehrsamt zulassen. Du musst die deutschen Zulassungspapiere und Nummernschilder dort abgeben. Diese werden entwertet. Die deutsche Zulassungsstelle wird automatisch informiert. Du erhältst direkt Vorort einen neuen Fahrzeugausweis und schweizer Nummernschilder. Die Nummer kannst du dir nicht aussuchen. Am besten besorgst du dir vorab passende Nummernschilder-Halter, du bekommst nämlich nur die Kennzeichen ohne Halterung. Die deutschen passen nicht. Ich stand mit leeren Händen da und war froh, dass die nächste „Garage“ (Werkstatt) nicht weit war.

9 Schweizer Führerschein beim Straßenverkehrsamt beantragen

Der deutsche Führerschein muss eingeschickt werden und man erhält einen neuen Schweizer Führerschein.

  • Frist: innerhalb 1 Jahr nach Zuzug in die Schweiz (Datum Ausländerausweis)
  • Beantragung mind. 1 Monat vor Ablauf der Frist
  • Es wird ein aktueller Sehtest eines Schweizer Augenoptikers oder Augenarzt benötigt (kostet ca. 20 CHF)
  • Aktuelles, farbiges Passfoto
  • Kosten: 85 CHF

10 Deutsche KFZ-Versicherung & KFZ-Steuer Rückerstattung

Sobald dein Auto in der Schweiz zugelassen ist, sende deiner deutschen KFZ-Versicherung und auch der zuständigen Behörde bzgl. KFZ-Steuer in Deutschland eine Bestätigung der Zulassung in der Schweiz, damit du die Kosten anteilig erstattet bekommst. Denke daran, evtl. deine neue Bankverbindung mitzuteilen.

FAQ

Innerhalb von 14 Tagen nach Umzug, aber vor dem ersten Arbeitstag.

Persönlich bei deiner Wohnsitzgemeinde, Einwohnerkontrolle.

Reisepass oder Personalausweis, Arbeitsvertrag, Mietvertrag, ggf. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde (bei Kindern)

Ca. 20-40 CHF, je nach Wohnort unterschiedlich.

Ca. 70 CHF, je nach Wohnort.

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