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ANobAG Schweiz-Deutschland

ANobAG sind Arbeitnehmer ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber in der Schweiz, d. h. Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz, jedoch ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber in der Schweiz. Das sind z. B. ausländische Firmen ohne Geschäftsdomizil in der Schweiz oder Botschaften/Konsulate eines anderen Landes. Als ANobAG muss man alle Steuern, Abgaben und Versicherungen in der Schweiz komplett selbst bezahlen + die deutsche Lohnsteuer (für 5 Jahre).

Unterschied Grenzgänger und ANobAG beachten

Grenzgänger sind keine ANobAG. Prüfe vorab, welche Regelung auf dich zutrifft.

Lohnt sich ANobAG?

Ich war ein halbes Jahr ANobAG und würde jedem davon abraten. Der Weg ist sehr kompliziert, keiner weiß so richtig bescheid, weder die Behörden in Deutschland und in der Schweiz, noch die Versicherungen und erst recht nicht der Arbeitgeber. Teilweise kommt es zu widersprüchlichen Aussagen und man weiß nicht an wen man sich wenden soll.

Nachteile ANobAG

Am Anfang stellt sich die Frage, warum will man diesen Weg überhaupt gehen? In der Schweiz wohnen und in Deutschland arbeiten macht ja eigentlich keinen Sinn. Die Kosten in der Schweiz sind allgemein etwas höher und die Löhne in Deutschland quasi halb so hoch als in der Schweiz. Schon allein das sagt uns, dass ANobAG Unsinn ist. Hinzu kommt, dass alles extrem verzwickt und kompliziert ist. Da ich den Weg aber nunmal gewählt hatte, kann ich jetzt viele Fragen beantworten und hoffe, dass du dadurch erkennst, dass es am besten ist, in die Schweiz zu ziehen und auch hier zu arbeiten, für einen Schweizer Arbeitgeber, mit Schweizer Kollegen und mit Schweizer Gehalt 🙂

Abklärungen im Vorfeld

Der Arbeitgeber muss natürlich mit dieser speziellen Angestellten-Form einverstanden sein und braucht einen guten (!) Steuerberater, der sich mit der Thematik auskennt. Da man sich als ANobAG in der Schweiz selbst versichern muss (Unfallversicherung und Krankentagegeldversicherung) sowie im Namen des Arbeitgebers einer Pensionskasse beitreten muss (wenn AG in der EU ist), benötigt man die unterschriebene Vereinbarung nach Art. 21 Abs. 2 VO EG Nr. 987/09. Dieses Formular müssen beide, also AG und AN unterschreiben, damit du als Arbeitnehmer die Erlaubnis dazu hast, im Namen deines Arbeitgebers in der Schweiz Versicherungen abzuschließen. Wenn du nicht der einzige Mitarbeiter in der Firma bist, der in der Schweiz wohnt, gibt es bereits eine Pensionskasse und evtl. Versicherungen, an die deine Firma angeschlossen ist.

Anmeldung als ANobAG in der Schweiz

Melde dich bei der Wohnsitzgemeinde in der Schweiz als ANobAG an. Am besten fragst du vorab nach, was du speziell dafür brauchst. Ich habe mich ganz „normal“ angemeldet, innerhalb der 14-tägigen Frist, nach Umzug in die Schweiz, mit Pass, Arbeitsvertrag, Vereinbarung nach Art. 21 sowie dem Mietvertrag und habe meine Situation kurz erklärt.

Zusätzlich habe ich mich bei der zuständigen SVA (Sozialversicherungsanstalt) meines Kantons als ANobAG angemeldet, hierfür gab es online ein spezielles Formular. Die SVA berechnet auf dieser Grundlage dann die jährlichen Abgaben, die man als ANobAG komplett selbst tragen muss, im Gegensatz zum normalen Arbeitnehmer in der Schweiz, wo diese Abgaben je zur Hälfte vom AN und AG getragen werden.

Für die Pensionskasse, die Unfallversicherung und die Kranktentagegeldversicherung habe ich einen Termin mit einer Schweizer Versicherungsagentur gehabt und dort dann das Nötigste abgeschlossen.

Man sollte am besten vorab schon ein Bankkonto haben, mit ausreichend CHF Guthaben, weil die Rechnungen sehr schnell eintrudeln….

Achte in den Vertragsdetails auf die teilweise hohen Konto-Auflösungsgebühren, falls du dein ANobAG-Leben irgendwann beenden willst und kläre die Kostenübernahme vorab mit dem Arbeitgeber ab.

Girokonto Schweiz vorab aus Deutschland eröffnen

Yuh ist aktuell das einzige Schweizer Konto, das Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland kostenfrei und zu 100% online eröffnen können. Wenn du auch ein YUH-Konto eröffnen möchtest, nutze gerne meinen Freundschaftscode: g8okv8, damit unterstützt du meinen Blog. Merci 🙂

Abwanderregelung: 5 Jahre deutsche Lohnsteuer

Der Arbeitgeber zahlt dir dein Bruttogehalt aus, abzüglich der deutschen Lohnsteuer. Für Personen, die in die Schweiz ziehen und von dort aus weiter für den bisherigen Arbeitgeber arbeiten, gilt im Jahr des Wegzugs und in den folgenden 5 Jahren die Sonderregelung (sog. Abwanderregelung, Art. 4 Abs.4 DBA Schweiz). 

Damit man während dieser Zeit nicht doppelt (also in Deutschland und in der Schweiz) Steuern zahlen muss, kann die schweizer Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Dies kann bereits beim (deutschen) Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden – Dazu kann man beim Finanzamt eine Bescheinigung beantragen, die man mit dem Schweizer Steuerbescheid beim Arbeitgeber vorlegt, damit die Lohnsteuer bereits um den Betrag reduziert wird.

Gehaltserhöhung/Zuschuss vereinbaren

Da der Arbeitgeber jetzt weniger Ausgaben für dich als Mitarbeiter hat, aufgrund der Einsparmaßnahmen von Sozialversicherungsbeiträgen, kann und solltest du vereinbaren, dass er die eingesparte Summe als Zuschuss für die Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz, welche man als ANobAG komplett selbst bezahlen muss, zusätzlich auszahlt (unversteuert als Zuschuss). Hier gibt es so viel ich weiß eine Grenze, bin mir aber nicht mehr sicher. Man kann es aber so lösen, dass der maximal mögliche Betrag als Zuschuss ausbezahlt wird und das restliche „Guthaben“ zum Bruttogehalt dazugerechnet und somit erhöht wird.

Oder man vereinbart es direkt so, dass gewisse Versicherungen und Beiträge vom Arbeitgeber übernommen werden, z. B. die Hälfte der Beiträge zur Pensionskasse sowie die Kosten für die Unfallversicherung und Krankentagegeldversicherung. Manche AG übernehmen auch die Krankenkassen-Beiträge. Ist alles Verhandlungssache.

Als ANobAG bekommt man alle Rechnungen über Beiträge, Versicherungen und Steuern direkt zugestellt, d. h. man muss sie selbst bezahlen. Als Ausgangspunkt für die Berechnung der Beiträge nimmt man das Jahres-Bruttogehalt.

Abgezogen werden (je nach Kanton unterschiedlich):

10,6% AHV/IV/EO-Beitrag (1. Säule Rentenversicherung)

2,2% ALV (Arbeitslosenversicherung)

1,45%  FAK (Familienausgleichkasse)

Verwaltungskosten (3% vom Jahresbetrag AHV)

ca. 2400 CHF/Jahr Pensionskassen-Beiträge (2. Säule Rentenversicherung) – abhängig von der gewählten Pensionskasse

ca. 1000 CHF/Jahr für die Unfallversicherung und Krankentagegeldversicherung – abhängig von der gewählten Versicherung

Dazu kommt dann noch die Krankenversicherung, welche man in der Schweiz ja sowieso privat abschließt. Diese hat nichts mit dem Arbeitgeber zu tun. Ich hatte Ausgaben von ca. 2.700 CHF/Jahr bei höchster Franchise von 2.500 CHF.

Beachte, dass du innerhalb von 3 Monaten nach Einreise in die Schweiz einer Krankenkasse beitreten musst. Hier mein Beitrag zum Thema Krankenversicherung in der Schweiz.

Steuer Schweiz als ANobAG

Als ANobAG ist man nicht quellensteuerpflichtig, man muss direkt in die ordentliche Besteuerung. Die Schweizer Steuer berechnet sich anhand deines Nettoeinkommens abzüglich deiner Ausgaben.

Du bekommst einen Steuerfragebogen von der Gemeinde zugeschickt, aufgrund dieser werden die Steuern berechnet.

Der Vorteil war, ich konnte einen großen Teil der Miete als Berufskosten absetzen, da ich im Homeoffice war. Außerdem können unter bestimmten Voraussetzungen auch Fahrtkosten von 0,70 CHF pro km (Hin- und Rückweg) zum ersten Betriebssitz in Deutschland abgerechnet werden (für Vorort-Termine, z.B. wichtige Meetings, Events) sowie weitere Ausgaben für Büroausstattung. 

Nachteil ist, man muss sich direkt am Anfang mit der Steuer auseinandersetzen. Ein Steuerberater macht aufgrund der komplizierten Thematik sicherlich Sinn. Ich habe mich dagegen entschieden, weil es kaum Steuerberater gibt, die sich auskennen und wenn doch, dann sind sie sehr teuer. Wenn man aber vor hat, viele Jahre ANobAG zu sein, wird es sich bestimmt lohnen.

Die Schweizer Steuer wird bei der deutschen Steuer angerechnet.

Wechselkurs berücksichtigen

Zu beachten ist auch der Wechselkurs. Das deutsche Gehalt bleibt immer gleich, wird aber normalerweise in Schweizer Franken ausbezahlt bzw. überweisen. Bei hohen Kursschwankungen schwankt dementsprechend auch das Gehalt, welches ja als Ausgangspunkt für die SVA-Gebühren etc. genommen wird.

Wenn man es ganz korrekt machen möchte, müsste man monatlich die umgerechneten Beträge auflisten und anhand dessen eine Korrektur der tatsächlichen Abgaben durchführen.

Ich habe mir diese Mühe nicht gemacht und habe mir das deutsche Gehalt auch weiterhin auf mein Deutsches Bankkonto auszahlen lassen. Das geht auch, man benötigt dann aber ein weiteres Konto, um sich Euros in CHF kostengünstig zu überweisen, z. B. WISE.

Vergünstigungen

Wenn du wenig verdienst, bekommst du vermutlich einen Sozialabzug für tiefe Einkommen. Das wird automatisch in der Steuererklärung erfasst. Außerdem steht dir in so einem Fall eine Vergünstigung der Krankenkasse zu. (Beantragen über die SVA).

Persönliches Fazit

Ich kann ganz klar sagen es lohnt sich nicht! Der Aufwand, die deutsche Steuer, die Kursschwankungen,…. Außerdem kommt dazu, dass die Lebenskosten in der Schweiz höher sind und man somit wirklich ein sehr hohes Gehalt braucht, dass wirklich mehr übrig bleibt. Gewisse Beiträge wie z.B. die Krankenkasse sind nicht an das Gehalt geknüpft. Such dir in der Schweiz eine Arbeitsstelle, du kannst dich auf ein sehr gutes Gehalt, wenig Abzüge und nette Kollegen freuen!

Keine Steuerberatung, rein eigene Erfahrungen und Meinungen.

FAQ

Prüfen, ob man als Grenzgänger eingestuft wird oder als ANobAG (B-Bewilligung). Als ANobAG bezahlt man nur Lohnsteuer in DE, alle weiteren Sozialversicherungen und Steuern in der Schweiz. Als Grenzgänger ist man in DE sozialversicherungspflichtig und steuerpflichtig. Außerdem benötigt man eine Krankenversicherung die in DE und in der Schweiz gültig ist.

Je nach Status (Grenzgänger oder ANobAG). Als Grenzgänger: Steuerpflicht in Deutschland, Quellensteuer in der Schweiz. Als ANobAG: Steuerpflicht in Deutschland, ordentliche Besteuerung in der Schweiz.

Ja. Entweder als Grenzgänger oder ANobAG.

Ja, aber sobald man in DE arbeitet und Einkommen erzielt, ist man dort steuerpflichtig und ggf. auch zusätzlich im Wohnsitzland.

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