ANobAG – Arbeitnehmer ohne Arbeitgeber in der Schweiz
Um dich in der Schweiz anzumelden, hast du ab Einreise 14 Tage Zeit. Du musst dich bei der Einwohnerkontrolle deines Wohnorts anmelden.
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28. Mai 2024
Um dich in der Schweiz anzumelden, hast du ab Einreise 14 Tage Zeit. Du musst dich bei der Einwohnerkontrolle deines Wohnorts anmelden.